Brandenburg- Liga 2021 / 22 – „8. Spieltag“
SV Altlüdersdorf – Oranienburger FC Eintracht 0:0 (0:0)
SVA: Kempf – Gül, Adomah, Marten, Zilahi – Schonig – Vulu (74. Schneider), Künzer, A. Riehl, Voelkel – F. Riehl,
OFC: Blöck – Krüger, Iles Cruz, Lakatos, Klotsche – Lenz (77. Kherraz) – Dellerue, Hawwa,
Unger (86. Hielscher-Reinelt), Waclawczyk – Bianchini (90.+2 Radtke)
Gelbe Karten: F. Riehl, Schonig (beide SVA) – Hawwa, Iles Cruz, Lakatos, Kherraz (alle OFC)
Beste Spieler: Adomah, Marten, A. Riehl – Unger, Lakatos, Iles Cruz
Zuschauer: 196 auf dem Sportplatz „An der Gasse“, Altlüdersdorf
Torfolge: keine
Schiedsrichter: Sirko Müke (Neustrelitz)
(dw/rl) Eine Woche nach dem Pokalspiel trafen beide Teams erneut um Meisterschaftspunkte aufeinander. Während der SVA fast mit gleicher Aufstellung antrat, fehlten beim OFC doch eine Reihe gestandener Spieler. In der 1. Halbzeit agierten beide Teams überwiegend sehr zurückhaltend. Etwas mehr Ideen wären förderlich. Es war eher ein zähes Ringen um das Vermeiden von Fehlern. So konnte man auf jeder Seite nur eine Torannäherung registrieren. Ein Kopfball von Nikola Lakatos (25.) für den OFC, ein Freistoß von Tobias Völkel (44.) für die Gastgeber. Beiden blieb der gewünschte Torerfolg versagt. Nach dem Wechsel wurden die Platzbesitzer etwas aktiver. Wirkliche Hochkaräter fehlten aber auch dann in Masse. Halbchancen gab es vor allem nach Standards. So vergaben Kevin Künzer (47.) und Florian. Riehl (57.) jeweils nach Eckbällen. Nochmals bot sich Florian Riehl (63.) nach einem Zuspiel von Bruder Aleaxander Riehl eine verheißungsvolle Gelegenheit, doch aus günstiger Position verfehlte er knapp das Gästegehäuse. Ebenso scheiterte Alexander Riehl (80.) in der Schlussphase nach einem Zuspiel von Kevin Künzer etwas kläglich. Auf der anderen Seite hatte zuvor David Waclawczyk (78.) nach einem Unger-Zuspiel, SV-Keeper Angelo Kempf zu einer Abwehrparade gezwungen. Aufgrund der Anteile in der zweiten Hälfte und in der Summe kann man eher von einem Punktgewinn für die Gäste sprechen. Verdient aber unter Berücksichtigung der personellen Besetzung.