Stadionordnung ORAFOL-Arena Oranienburg

1. Geltungsbereich

  • Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Stätten und Anlagen der ORAFOL-ARENA.
  • Ausgenommen hiervon sind Räume, die nicht öffentlich zugänglich sind.

2. Grundsätze

  • Besucher erkennen mit dem Erwerb der Eintrittskarte die Regelungen der Stadionordnung als verbindlich an.
  • Die Bindungswirkung der Ordnung entsteht mit dem Zutritt zur Anlage.

3. Eingangskontrolle

  • Jeder Besucher ist grundsätzlich verpflichtet, sich nach Aufforderung des Ordnungsdienstes, ggf. unter Inanspruchnahme von technischen Mitteln, durchsuchen zu lassen, ob er aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen ein Sicherheitsrisiko darstellt.
  • Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, wird der Eintritt zur Platzanlage untersagt.
  • Gleiches gilt für Personen, für die ein wirksames Stadionverbot besteht.

4. Verhalten auf der Platzanlage

  • Innerhalb der Platzanlage hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.
  • Den Anordnungen aller bevollmächtigen Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.

5. Verbote

Innerhalb der Platzanlage/des Stadions Ist das Mitführen von nachstehenden Gegenstanden, Substanzen etc. verboten:

  • rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes sowie rechts- und linksradikales Propagandamaterial
  • politische und religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblatter
  • Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen
  • alkoholische Getränke aller Art sowie Flaschen, Becher, Krüge und Dosen aus zerbrechlichem, zersplitterndem Material
  • Feuerwerkskörper, Schwarzpulver, Leuchtkugeln und sonstige Pyrotechnik
  • Fahnen- und Transparentstangen, die länger als 2,00 Meter sind oder deren Durchmesser größer als drei Zentimeter ist.

Des Weiteren wird untersagt:

  • das Spielfeld zu betreten
  • in Umkleide-, Sanitär- und Gaststättenräumen zu rauchen
  • ohne Erlaubnis Waren zu verkaufen. Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen
  • außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten und durch Wegwerfen von Sachen und Gegenständen die Anlage zu verunreinigen
  • während der Veranstaltung Trillerpfeifen zu benutzen
  • Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind, zu betreten und Einrichtungen wie Zäune, Fassaden, Mauern, Umfriedung der Spielfäche, Absperrungen, Bäume, Masten etc. zu besteigen oder zu übersteigen
  • Tiere aller Art mitzuführen
  • Laserpointer zu benutzen
  • mit Gegenständen aller Art zu werfen
  • bauliche Einrichtungen/Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
  • das Befahren der Anlage mit Kfz, Krädern und Fahrrädem (ausgenommen Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, Rollstühle)

6. Haftung

  • Das Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Für Personen- und Sachschäden wird nicht gehaftet.
  • Unfälle oder Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer der Anlage zu melden.
  • Für fahrlässige und vorsatzliche Störungen haftet der Verursacher.

7. Zuwiderhandlungen

  • Personen, denen der Zutritt oder Aufenthalt wegen Verstößen nach den vorgenannten Festlegungen verweigert wird, verlieren ein evtl. bestehendes Recht auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes sowie aller sonstigen Schadensersatzansprüche.
  • Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, kann Anzeige erstattet werden.
  • Bei Verstößen gegen die Stadionordnung kann ein Stadionverbot verhängt werden.
  • Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
  • Die Rechte des Hausrechts bleiben unberührt.

Der Vorstand des Oranienburger FC Eintracht 1901 e.V.

Eigentümer der Sportanlage: Stadt Oranienburg

Das Hausrecht nimmt der Verein Oranienburger FC Eintracht 1901 e. V. aufgrund eines Nutzungsvertrages wahr.